Hallöchen,
vielleicht interessiert es manche von Euch, was denn so im "neuen" TSchG hinsichtlich Meerschweinchenhaltung geschrieben steht?
Ich habe mich mal durch das Tierschutzgesetz durchgekämpft und möchte hier die Punkte anführen, die die Haltung von Meerschweinchen regelt:
Generell findet man diese Punkte in einer zu dem neuen Tierschutzgesetz erlassenen Verordnung:
2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 486/2004
Anlage 1: Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren, Teil 3. Mindestanforderungen für die Haltung von Kleinnagern
Zitat Gesetz:
3.1. Allgemeine Haltungsbedingungen:
(1) Den Tieren ist ausreichend Beschäftigungsmaterial zur Verfügung zu stellen. Nagetieren muss Nagematerial in Form von gesundheitlich unbedenklichem Holz, Ästen und dergleichen ständig zur Verfügung stehen.
(2) Die Käfige müssen rechteckig sein. Und je nach Tierart hinsichtlich ihrer Größe mindestens die in 3.2. bis 3.9. festgelegten Abmessungen aufweisen.
(3) Gitterkäfige müssen querverdrahtet sein und aus korrosionsbeständigem und nicht reflektierendem Material bestehen. Die Gitterweite muss so gewählt werden, dass ein Hängenbleiben der
darin lebenden Tiere ausgeschlossen ist.
(4) Glasbecken dürfen nur dann Verwendung finden, wenn sie über ausreichend dimensionierte, seitlich angebrachte Belüftungsöffnungen verfügen und oben nicht dicht geschlossen sind.
(Mein Kommentar: Gut, in solchen Plastikkäfigen kann sich nämlich die Luft ganz schön stauen. Ich bin von denen allgemein nicht so begeistert...!)
(5) Die Haltungseinrichtung muss dreidimensional strukturiert sein. Kleinnagern sind Rückzugsmöglichkeiten in Form von Häuschen, Papprollen, Rohren, Wurzeln oder zuvor heißgebrühter Korkeiche anzubieten. Nagern muss Nagematerial in Form von Holz, Ästen und dergleichen immer zur Verfügung stehen.
(6) Boden und Einstreu müssen ständig in sauberem und trockenem Zustand gehalten werden. Die Einstreu muss so beschaffen sein, dass der gesamte Boden gleichmäßig rutschsicher bedeckt ist. Das
verwendete Material muss saugfähig und gesundheitlich unbedenklich sein.
(7) Katzenstreu darf nicht als Einstreu verwendet werden.
(8) Wasser muss in Trinkwasserqualität in Hängeflaschen oder standfesten, offenen Gefäßen stets verfügbar sein. Wasser- und Futtergefäße sind so anzuordnen, dass sie nicht verschmutzt werden können. Futter und Wasser sind täglich frisch zu verabreichen.
(9) Futterheu ist in Heuraufen anzubieten.
(10) Für alle Heimtiere ist ein natürlicher Tag-/Nachtrhythmus einzuhalten.
(11) Werden Tiere in Käfigen gehalten, ist ihnen jedenfalls mehrmals wöchentlich ein Auslauf außerhalb des Käfigs zu ermöglichen.
(12) Die Käfige sind in einer Mindesthöhe von 60 cm aufzustellen.
3.6. Mindestanforderungen für die Haltung von Meerschweinchen (Caviinae):
(1) Die Tiere sind paarweise oder in Gruppen, jedoch nicht zusammen mit Kaninchen, zu halten.
Mein Kommentar: Herrlich, einwandfrei! Einzelhaltung und Haltung mit Kaninchen (eine Meeri/ein Kaninchen) ist gesetzlich verboten!!
(2) Die Käfiggröße für 1 bis 2 Tiere muss mindestens 100×60×50 cm (Länge×Breite×Höhe), die Grundfläche für jedes weitere erwachsene Tier mindestens 2000 cm² betragen.
(3) Den Tieren sind eine Schlafhöhle und erhöhte Liegeflächen anzubieten.
Was mir persönlich fehlt bei dem Gesetz:
Verbot des Verkaufes von Kleinnagern in Tierhandlungen
Gesetze haben ja zwei Funktionen: sie sollen einerseits natürlich Sachverhalte regeln, andererseits spiegeln sie die moralische Einstellung der Bevölkerung wieder. Hinsichtlich zweitem Punkt finde ich - trotz allem Mängeln des Gesetzes - dass das schon ein entscheidender Schritt nach vorne war.
Hier übrigens noch der Link zu den Gesetzestexten, wenn es jemanden interessiert:
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/detail.ht...MS1097184527208